T h e o r i e l o k a l F i r s t , Z o l l i k e r b e r g
01.05.2010 GÜLTIG AB 1.5.2010
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Das Theorielokal kann für Besprechungen, Sitzungen, Instruktionen, Vorträge und kleine Anlässe reserviert werden.
1.2 Im ganzen Gebäude gilt ein generelles Rauchverbot.
1.3 Die Fahrzeughalle und das Untergeschoss dürfen nur in Begleitung von Mitgliedern der Feuerwehr oder des Feuerwehrvereins betreten werden.
1.4 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass unnötige Lärmimmissionen vermieden und die Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten wird. Die Gäste sind anzuhalten auf dem Parkplatz und dem Heimweg leise zu sein.
1.5 Es dürfen keine zusätzlichen Geräte ausserhalb des Lokals angeschlossen oder benützt werden, insbesondere keine Kühlschränke, Kochgelegenheiten, Lautsprecher o.ä.
1.6 Musik darf ausserhalb des Lokals keine gespielt werden, weder live noch ab Tonträger. Im Lokal darf nur bei geschlossenen Fenstern Musik abgespielt werden.
1.7 Der Vorplatz des Depots First darf ausschliesslich für den Aus- und Einlad benutzt werden. Sämtliche Fahrzeuge sind auf dem benachbarten Parkplatz abzustellen.
1.8 Die Reinigung und das Entsorgen sämtlicher Abfälle ist Sache des Mieters. Die Abfallsäcke sind durch diesen mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Bei ungenügender Reinigung wird eine Nachreinigung durch den Vermieter vorgenommen und zu einem Stundenansatz von Fr. 50.-- in Rechnung gestellt.
1.9 Fehlendes Material oder Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.10 Die Mietgebühr und allenfalls zusätzliche Aufwendungen sind dem Hüttenwart bei der Abgabe in bar zu bezahlen.
2. Mietgebühren
2.1 Anlässe der Feuerwehr GRATIS
2.2 Anlässe des Feuerwehrvereins GRATIS
2.3 Private Anlässe für Mitglieder der Feuerwehr oder des Feuerwehrvereins Fr. 40.00
Der Hüttenwart Robert Schöpflin ist, wenn nötig, unter 044 391 64 19 oder 079 582 49 88 erreichbar.
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